Digitalisierungsprämie Plus

Auf einen Blick

Mit der Digitalisierungsprämie Plus lassen sich Digitalisierungsprojekte und Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit finanzieren. Das Förderprogramm ist vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der L-Bank gestartet worden und soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung ihrer Wertschöpfungs- und Prozesskette helfen.

Als Beratungsunternehmen begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung und erledigen auch den größten Teil des Papierkrams für Sie.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Beratung, bzw. Förderung haben, kontaktieren Sie uns hier.

 

Sie führen ein mittelständisches Unternehmen

Sie wollen in die Digitalisierung investieren

Sie möchten von einer Förderung profitieren

Wir erledigen den Papierkram für Sie!

 

  • fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
  • Bezug zur KMU Beratungsklientel
  • Zertifiziert nach EN ISO 9001:2015
  • Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen
  • Sicherstellung einer wettbewerbs­neutralen Beratung

Was wird gefördert?

Gefördert werden z.B. die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Dienstleistungen, Produkte, Prozesse oder Verbesserungen in der IT-Sicherheit sowie KI-Anwendungen (Künstliche Intelligenz). Ebenfalls förderfähig sind die im Rahmen der Digitalisierungsprojekte notwendigen Schulungen für Ihre Mitarbeitenden.

Nicht gefördert werden die Anschaffung reiner IKT-Grundausstattung, also Hardware wie z.B. Laptops, Smartphones oder Software-Produkte. Ausnahmen hierfür gelten jedoch, falls die besondere Bedeutung für den Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen gut begründet werden kann, z.B. für Arbeiten im Home-Office, der innerbetrieblichen Vernetzung usw.


Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Unternehmen aller Branchen sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen andere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden oder öffentliche Stellen mit 25% oder mehr beteiligt sind. Sollte ein Unternehmen schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei einem Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.


Wie hoch ist die Förderung?

Seit dem 1. März 2023 haben sich die Fördermittel-Konditionen geändert!

Der Zuschuss berechnet sich anteilig an den zuwendungsfähigen Ausgaben:

Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 25.000 € beträgt die Förderung 35 Prozent, maximal 4.000 €.


Antragsverfahren

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Schritten des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, kontaktieren Sie uns z.B. über unser Online-Antragsformular.

Für das Antragsverfahren benötigen Sie:

  • Daten Ihres Unternehmens (u.a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse)
  • Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung)
  • Ihre Bankverbindung
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Alles weitere erfahren Sie im direkten Kontakt mit uns