Innovationsförderung BW

Auf einen Blick

Das Förderprogramm Invest BW soll Unternehmen bei Forschungs- und Innovationsvorhaben unterstützen. Je nach Projektart und Unternehmen sind bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Fördersätze von bis zu 80 % möglich. Die Förderhöhe liegt zwischen 20.000 und 5 Mio. Euro.

Als Beratungsunternehmen begleiten wir Sie auf dem Weg zur erfolgreichen Förderung und erledigen auch den größten Teil des Papierkrams für Sie.

Im Folgenden informieren wir Sie über die Rahmenbedingungen des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Beratung, bzw. Förderung haben, kontaktieren Sie uns hier.

 

 

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg?

Sie planen Zukunftsinvestitionen in neue Anlagen oder Maschinen?

✔ Sie planen technologische oder nicht technische Innovationsprojekte für neue  Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse?

Sie möchten von einer Förderung profitieren?

Wir erledigen den Papierkram für Sie!

 

  • fachliche Expertise – Unternehmensdarstellung und Referenzprojekte
  • Bezug zur KMU Beratungsklientel
  • Zertifiziert nach EN ISO 9001:2015
  • Anerkennung relevanter Qualitätsstandards und Normen
  • Sicherstellung einer wettbewerbs­neutralen Beratung

Was wird gefördert?

Förderfähig sind innovative Vorhaben, die auf die Erschließung neuer Marktfelder, eine Erhöhung der Produktivität oder Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Unternehmens dienen.

Gemeint sind damit Forschungs-, Entwicklungs-, und Innovationsvorhaben, auch Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die darauf abzielen, neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Geschäftsprozesse zu entwickeln.

Die Vorhaben müssen dabei wesentlich in Baden-Württemberg durchgeführt werden.


Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Niederlassung/Betriebsstätte in Baden-Württemberg können von der Förderung profitieren. Auch sogenannte Verbundvorhaben aus Unternehmen und/oder gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen mit Sitz in Baden-Württemberg können die Förderung beantragen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die innerhalb der letzten 12 Monate eine Förderung für Einzel- oder Verbundvorhaben auf Grundlage dieses Förderprogramms erhalten haben.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendungen werden zwischen 20.000 und 5 Mio. Euro gewährt. Für die Umsetzung der Forschungs- und Innovationsvorhaben ist dabei ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten gesehen. Bis spätestens 31. Dezember 2024 müssen die Vorhaben jedoch abgeschlossen sein.

Es sind verschiedene Förderquoten für Unternehmen angedacht, die sich je nach Größe des Unternehmens (Mitarbeiterzahl/Bilanzsumme) und Projektart unterscheiden. Für kleine Unternehmen sind dabei Fördersätze von bis zu 80 % möglich.

Es wird zwischen Einzel- und Verbundvorhaben sowie zwischen industrieller und experimenteller Forschung bzw. Entwicklung unterschieden.

Einzelvorhaben

.

Verbundvorhaben

.


Antragsverfahren

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie in allen Schritten des Förderprogramms. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben, kontaktieren Sie uns z.B. über unser Online-Kontaktformular oder rufen Sie uns an.